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Für nicht erbrachte gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Leistungen haftet immer der Arbeitgeber!

Mögliche Folgen: Eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einem Straftatbestand.

Schadensersatzansprüche, Geld -und Freiheitsstrafen sowie Regressforderungen von der BG, Gewerbeaufsicht oder Staatsanwaltschaft.

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Haftungssicherheit - So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

  • Fehlende Unterweisungen und ein Mitarbeiter hat einen Arbeitsunfall
50.000 Euro (möglich)
  • Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bestellen (Verstoß gegen vollziehbare Anordnung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz)
25.000 Euro
  • Eine falsche oder unvollständige Aussage bezüglich der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes
25.000 Euro
  • Das Besichtigen der Betriebsstätte wird unterbunden
25.000 Euro
  • Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht
3.000 Euro
  • Der Notausgang oder der Fluchtweg weist Mängel auf oder ist nicht zu diesem Zweck geeignet
3.000 Euro
  • Der Notausgang oder der Fluchtweg besitzt keine Sicherheitskennzeichnung oder jene reicht nicht aus
2.000 Euro
  • Die Raumtemperatur ist zu niedrig oder zu hoch und es (ohne Kompensationsmaßnahmen)
1.000 Euro
  • Eine unmittelbare beachtliche Gefahr tritt auf und der Arbeitgeber lässt das Arbeiten nicht einstellen
5.000 Euro
  • Sicherheitseinrichtungen werden nicht wie vorgeschrieben gewartet und überprüft
1.000 Euro
  • Notausgänge, Fluchtwege und Verkehrswege sind verstellt, blockiert oder nicht nutzbar
2.000 Euro
  • Vorkehrungen bezüglich Flucht und Rettung wurden nicht getroffen
2.000 Euro
  • Das Erste-Hilfe-Material ist unvollständig oder fehlt gänzlich
200 Euro
  • Das Erste-Hilfe-Material wird nicht zur Verfügung gestellt
1.000 Euro
  • Toiletten sind nicht vorhanden oder nutzbar
600 Euro
  • Pausenraum ist nicht vorhanden oder nutzbar
600 Euro
u.v.a.
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