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Schulung zum Brandschutzhelfer

 

Seminarziele:

 

Ziel der Brandschutzhelfer Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung

  • Verhalten im Brandfall

  • Kenntnisse über Löschtechniken

  • Sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten

Diese Schulung sollte dann im Abstand von 2-5 Jahren wiederholt werden. Sollte es jedoch wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit geben, lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit. Derartige Änderungen beziehen sich auf die Anzahl der Beschäftigten und auch auf die Art der Arbeit. Wenn sich durch bestimmte Tätigkeiten also der Grad der Brandgefährdung ändert, muss auch die Anzahl der Brandschutzhelfer angepasst werden.

 

Zielgruppe:

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aufgaben im betrieblichen Brandschutz übernommen haben oder künftig übernehmen werden.

 

Fragen und Kontaktieren Sie mich dazu.

Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.

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Schulung zum Evakuierungs/Räumungshelfer

 

Ein Evakuierungshelfer (auch als Räumungshelfer bezeichnet) ist eine vom Unternehmen oder Betreiber benannte Person, die die Evakuierung eines Objekts wie Gebäude, Einkaufszentren, Schwimmbäder usw. unterstützt. 

 

Die Aufgaben des Evakuierungshelfers ergeben sich aus dem jeweiligen Evakuierungskonzept, das Teil der Brandschutzordnung Teil C ist.

Hier sind einige wichtige Informationen über Evakuierungshelfer:

  1. Aufgaben des Evakuierungshelfers:

    • Der Evakuierungshelfer ist dafür verantwortlich, im Notfall eine geordnete Evakuierung des Gebäudes zu gewährleisten.

    • Er unterstützt sowohl ortskundige Personen (z. B. Angestellte) als auch ortsfremde Personen (z. B. Kunden, Besucher) bei der Evakuierung.

    • Die genauen Aufgaben variieren je nach Evakuierungskonzept und den spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes

  1. Rechtliche Grundlage:

    • Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben in den Bereichen Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.

    • Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Evakuierungshelfer müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

  2. Anzahl der Evakuierungshelfer:

    • Oftmals werden Brandschutzhelfer auch als Räumungshelfer eingesetzt.

    • Dies erfolgt meist aus praktischen Erwägungen, da Brandschutzhelfer je nach Situation sowohl Brandbekämpfung als auch Evakuierung durchführen können.

    • Die Anzahl der Evakuierungshelfer sollte an die zu evakuierende Personenanzahl, die Gebäudeteilgröße und -lage sowie die vorhandenen Gefahren angepasst sein.

Insgesamt spielen Evakuierungshelfer eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit von Personen im Notfall. 

 

Sie tragen dazu bei, dass eine geordnete Evakuierung stattfindet und Menschen in Sicherheit gebracht werden können

 

 

Fragen und Kontaktieren Sie mich dazu.

Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot dazu.

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